Paragraph 11 - die unendliche Geschichte

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Ap
Paragraph 11 - die unendliche Geschichte
29.04.2015 10:39

Meine Leidenszeit mit diesem Paragraphen begann im März 2009 mit einer Anfrage an das hiesige Veterinäramt:

.  Von: Bernd Dietrich Hundeschule dogs@home [mailto:dogs-at-home@gmx.de] Gesendet: Dienstag, 10. März 2009 09:15
An: veterinaeramt@stadt-frankfurt.de; Info, Amt 32
Betreff: bestimmungen für tiertransporte und hundehotels

sehr geehrte damen und herren,

da ich mein geschäft eventuell ausweiten möchte, suche ich nach informationen über
1. Neubau und Betrieb eines Hundehotels mit Tagesbetreuung
2. Transport von Katzen und Hunden im Auftrag von Privatpersonen und Tierschutzorganisationen - hier würden auch tierschutztransporte aus süd- und osteuropa anfallen. was muss hier beachtet werden in bezug auf fahrer und fahrzeug?

mfg

bernd e. dietrich

Nachdem ich die verworrenen EU-Richtlinien durchgelesen hatte, beschloss ich, künftig weder Hunde noch Katzen zu transportieren, da der Aufwand hier im Gegensatz zu Schlachtviehtransporten einfach nicht zu stemmen ist.

Die Geschichte mit dem Hundehotel liess sich dann aus anderen Gründen nicht mehr durchführen, aber ich beging einen Riesenfehler - Irgendwann fragte ich nämlich nach Voraussetzungen für eine Hundetagesstätte!

Jetzt hatte ich im wahrsten Sinne des Wortes schlafende Hunde geweckt. Obwohl damals Hundetagestätten im Tierschutzgesetz nicht vorkamen, machte das Veterinäramt kurzer Hand eine "tierheimähnliche Einrichtung" aus meinem Betrieb. Diese war allerdings genehmigungspflichtig. Leider konnte ich keine Gerichtsurteile zu diesem Thema finden, um dagegen an zu gehen.

Eine Sachbearbeiterin des Amtes beruhigte mich allerdings und meinte, bei meiner Vorgeschichte sei eine solche Genehmigung so gut wie sicher, ich solle einfach einen formlosen Antrag einreichen mit meinem Werdegang und Zertifikaten. Gesagt, getan - doch kaum war der Antrag eingereicht, änderte sich die Zuständigkeit und die neue Sachbearbeiterin verlangte ein offizielles Formular. Nachdem dies zugestellt, ausgefüllt und zurückgeschickt war, klärte sie mich darüber auf, dass meine Qualifikation wohl für einen Hundetrainer mehr als ausreichend würde, eine HuTa aber doch ein ganz anderes Kaliber sei. 40 Jahre Erfahrung als Hundehalter, viele Jahre in Hundevereinen (sogar als Vorsitzender) und die jahrelange erfolgreiche Führung einer Hundeschule nebst Zeugnissen mehrer Personen, deren Hunde ich bereits betreut hatte, wurden als völlig unzureichend bezeichnet. Ich sollte eine Schulung beim Landestierschutzverband machen oder beim ZZF (Zentralverband der Zoofachgeschäfte). Die angegebene Telefonnummer des Landestierschutzverbandes führte allerdings ins Leere - der gute Mann war seit mehreren Jahren verstorben. Nach langem Recherchieren fand ich den jetzt zuständigen Herrn, der mich auf nette Art und Weise darüber aufklärte, dass a)sein Verband solche Schulungen nicht anbieten würde, sondern nur der Bundesverband, b) diese Schulunge mehrere Monate in Vollzeit dauern würden und für Nichtmitglieder sehr teuer wären (mehrere tsd. Euro plus Hotelkosen) und c) diese Schulungen auf Jahre hinaus ausgebucht wären und für Nichtmitglieder keine Chance zur Teilnahme bestünde. Ich versuchte also mein Glück beim ZFF (Sitz in Wiesbaden) und wurde schnell fündig. Der zuständige Mitarbeiter bekam einen virtuellen Tobsuchtsanfall, als er von meinem Anliegen las. Die Kraftausdrücke, die er für MitarbeiterInnen der hessischen Vet-Ämter fand, kann und darf ich leider nicht wiederholen. Auf einem Wochenendseminar hatten diese nämlich gelernt, dass ZZF solche Kurse im Rahmen der Ausbildung (der angeschlossenen Betriebe) zum Fachkaufmann/frau anbietet und dies irgendwie völlig falsch interpretiert - nun wurde der arme Kerl mit Anfragen aus ganz Deutschland überschüttet!

Nachdem ich nun der Sachbearbeiterin des Vet-Amtes mitgeteilt hatte, dass die von ihr geforderte Fortbildung nicht machbar wäre, ging das Drama weiter. Ich hätte meine Sachunde ja gerne unter Beweis gestellt und schlug vor, dies bei ihr im Amt oder auf unserem Gelände zu tun - leider kam darauf keine Reaktion. Meine Vorschläge, mich z.B. von einem vereidigten Gutachter für das Hundewesen in Hessen überprüfen zu lassen, wurde genau so ablehnend beschieden (diese Personen seien nicht sachkundig!!!) wie andere meiner Ideen zum Befähigungsnachweis. Nach vielem Hickhack und mehreren Monaten kam die gute Frau auf die glorreiche Idee, meine Kenntnisse in einem Fachgespräch im Vet-Amt zu prüfen (von wem kam der Vorschlag ursprünglich?). Jetz ging nochmals ein halbes Jahr ins Land, bis ich das Fachgespräch absolvieren konnte. Nach etwa 3 stunden Examination durch zwei Tierärztinnen wurde mir dann tatsächlich bescheinigt, dass ich genügend Kenntnisse von Hunden und deren Betreuung und sogar Ausbildung habe - schliesslich wusste ich sogar, wie man Hundebabies auf die Welt bringt, konnte von diversen Krankheiten erzählen und wie Hunde erzogen und ausgebildet werden sollten. Ich warte ja immer noch darauf, dass jemand seine hochtragende Hündin hier hereinschmuggelt, damit ich dann die von mir auf die Welt geholten Welpen erziehen und ausbilden kann...

Meine private Anfrage bei einem Richter des Frankfurter Verwaltungsgerichts führte übrigens zu folgender Antwort: " Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass ich GEGEN die Stadtverwaltung entscheiden würde, oder?"

Jedenfalls folgte noch eine Geländeinspektion durch die beiden Damen. Kaffee wurde abgelehnt (könnte als Vorteilsnahme angesehen werden) und der Spass begann. Gleich zu Anfang erzählte ich, dass sich in zwei Gartenhütten eigentlich Zwinger verbergen, diese aber nur zur stundenweisen Sicherung meiner eigenen Schäferhunde gedacht waren, wenn ich Unterricht in Hundeschule oder Verein gebe - und keinesfalls als Wohnung für irgendwelche Hunde, da sie mit weniger als 6 qm (sie haben etwa 5,7 qm) zu klein dafür seien und ich Hunde sowieso nie im Zwinger halten würde, Kundenhunde schon gar nicht. Dies würde meinem Konzept der Gruppenhaltung völlig widersprechen und ausserdem, wie sie selbst sehen könne, dienten die Zwinger mittlerweile als Werkstatt und Lagerschuppen. Nachdem die beidenDamen nichts zu bemängeln hatten, wies mich die eine noch daruf hin, dass die beiden Zwinger zu klein seien und sie mich ausdrücklich daruf hinweisen müsse, dass ich dort keine Hunde halten dürfe.

Nachdem das Vet-Amt nun nichts negatives mehr finden konnte, stellten sie mir eine befristete (!) Genehmigung zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung aus, die dann in eine unbefristete umgewandelt werden sollte. Was später erfolgte, war wiederum nur eine befristete Genehmigung bis 2016 - und hier beginnt mein eigentliches Dilemma!

  in kürze geht es weiter mit dem § 11 für hundetrainer

 

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